Der Verein

Mitglied in der Baltischen Segler-Vereinigung werden

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Aufnahmeverfahren und Status Gruppe Steinhude

Sprechen Sie uns an, wir freuen uns, Sie kennenzulernen und geben gerne persönlich Auskunft über unseren Verein!

Das erste Jahr ist eine sog. Schnuppermitgliedschaft (Anwärterstatus), d. h. Sie und wir können in diesem Zeitraum prüfen, ob wir zueinander passen. Das Verfahren zur Aufnahme eines Bewerbers in die BSV ist in der gemeinsamen Satzung der BSV geregelt (s. § 6 der Satzung). Der Bewerber erhält mit Abgabe des Aufnahmeantrages den Status eines Anwärtermitgliedes. Damit hat er bereits während des Anwärterzeitraumes die gleichen Rechte und Pflichten, als wäre er Mitglied. Ausgenommen davon ist das Wahlrecht. Der Aufnahmeantrag muss von zwei Proponenten unterschrieben werden, die ordentliche Mitglieder in der BSV sein müssen. Der Antrag wird ein Jahr in der BSV bekanntgemacht. In diesem Zeitraum wird das Anwärtermitglied von den Proponenten betreut und in die üblichen Abläufe eingewiesen. Der Comité entscheidet nach Ablauf des Jahres über die endgültige Aufnahme als ordentliches Mitglied. Erst zu diesem Zeitpunkt fällt eine Aufnahmegebühr an.

Die genannte Jahresfrist gilt nicht für die Aufnahme von Ehegatten ordentlicher Mitglieder sowie Jüngsten und Jugendlichen (sofern der zuständige Jugendwart die Aufnahme befürwortet). Es ist erwünscht, dass sich Anwärtermitglieder durch einen Aushang vorstellen und sich im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Clubabende persönlich bekannt machen.

Weitere Auskünfte erteilt:

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Vicecommodore

Stefan Andreas
Stefan Andreas