Krannutzung
Zum Saisonbeginn möchten wir Dich nochmal auf die Betriebsvorschriften unseres Kranes hinweisen und auf zwei elementare Punkte aufmerksam machen:
- Oberstes Gebot ist die Sicherheit der mit dem Kranbetrieb beauftragten und der im Kranbereich befindlichen Personen. Im Gefahrenbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten. Sollten Personen während des Kranvorgang den Gefahrenbereich betreten, ist dieser sofort zu unterbrechen bis diese den Bereich verlassen haben. Es dürfen sich keinesfalls Personen an Bord des gekranten Bootes oder darunter befinden.
- Der Kranführer ist verantwortlich für die Einhaltung der Betriebsvorschriften und hat Weisungsbefugnis für den ordnungsgemäßen Kranbetrieb. Er benennt eine zweite Person (z.B. den Schiffseigner) als Einweiser und bei Bedarf zusätzlich einen Helfer, der/die ihn beim Kranvorgang unterstützt/en. Einweiser und Helfer sind vom Kranführer über ihre Aufgaben eindeutig vor dem Kranvorgang zu informieren.
Das Merkblatt zur Sicherheit beim Kranbetrieb stellen wir Dir heute zur Verfügung. Die kompletten Betriebsvorschriften zum Kranbetrieb liegen im Kranhäuschen aus. Bei Fragen sprich bitte unseren Kranmeister Mario Meier
Weiterhin weisen wir daraufhin, dass die Gebühren für Kranungen von Nicht-Mitgliedern ab Saison 2025 auf 45€ erhöht wurden und das Geld bitte zeitnah überwiesen werden muss.